Unmittelbar vor der Nationalratswahl wurde versucht, die Teilnahme von drei freiheitlichen Kandidaten an einer Beerdigung und insbesondere ein in diesem Rahmen gesungenes Lied zu skandalisieren. Dazu halten die betroffenen Nationalratsabgeordneten Harald Stefan und Martin Graf sowie Klubdirektor und Kandidat Norbert Nemeth Folgendes fest:
Mieser Versuch, ein Begräbnis ins rechte Eck zu rücken
„Das Lied ‚Wenn alle untreu werden‘ wurde in der 1814 von Max von Schenkendorf getexteten Form gesungen, die sich in dem bei Studentenverbindungen aller Richtungen verbreitet verwendeten ‚Allgemeinen Deutschen Kommersbuch‘ befindet. Dabei handelt es sich um das im deutschen Sprachraum am häufigsten aufgelegte Liederbuch, das seit 1858 in mittlerweile 167 Auflagen erschienen ist. Im Gegensatz zu der von der SS missbrauchten Version beinhaltet das Lied nicht drei, sondern vier Strophen, die allesamt gesungen wurden. Die Behauptung, man habe nicht die Version von Max von Schenkendorf gesungen beziehungsweise die gesungene Version sei eine (bewusst) von der SS abgewandelte Version, ist eine ebenso infame wie falsche Behauptung. Beim Begräbnis war zudem explizit angekündigt worden, man singe - auf ausdrücklichen Wunsch des Verstorbenen - das Lied des Max von Schenkendorf aus 1814. Diese Tatsache wurde offensichtlich absichtlich in der maliziösen, falschen und kreditschädigenden Berichterstattung, die auf rechtswidrigen Film- und Tonaufnahmen beruht, verschwiegen.
Politisch motivierte Anzeige wird im Sand verlaufen
Jegliche Unterstellung einer nationalsozialistischen Gesinnung weisen wir daher entschieden und auf das Schärfste zurück und sehen auch allfälligen Ermittlungen aufgrund einer politisch motivierten Anzeige gelassen entgegen. Im Übrigen werden wir rechtliche Schritte gegen die Urheber dieser Unterstellungen prüfen und fordern die Medien auf, Behauptungen, es sei bewusst eine von der SS missbrauchte und durch die SS abgewandelte Version des Liedes gesungen worden, zu unterlassen.
Unfassbarer Tabubruch, nur um Freiheitlichen zu schaden
Das versteckte und rechtswidrige Filmen eines höchst privaten Anlasses, wie ihn eine Beerdigung darstellt, noch dazu direkt am offenen Grab, ist für uns ein höchst verwerflicher Tabubruch. Es macht uns betroffen, dass manche politische Mitbewerber diese Vorgehensweise, anstatt sie scharf zu verurteilen, für ihre eigene politische Agitation in der finalen Phase des Wahlkampfs missbraucht haben.“