Eine ganze Reihe an Änderungen im Berufsrecht von Notaren und Rechtsanwälten wurden heute, Freitag, im Nationalrat beschlossen. FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan, selbst Notar, zeigte sich erfreut über dieses Paket, das auch auf Anregung der Berufsstände der Notare und Rechtsanwälte zustandegekommen war.
Neues Berufsrecht erleichtert Zusammenarbeit zwischen Notaren
„Bisher war bei der Ernennung zum Notar auf dem Papier in erster Linie ausschlaggebend, wie lang man diesem Berufsstand bereits angehört hat. In der Praxis war das schon länger anders, es zählten auch das Engagement in der Kammer oder andere Qualifikationen. Mit der heute beschlossenen Novelle werden diese Dinge auch rechtlich dargestellt“ erläuterte Stefan. Das neue Berufsrecht biete künftig auch eine flexiblere Zusammenarbeit zwischen Notariaten. Weiters wurden auch Belehrungspflichten klargestellt oder geregelt, dass Dolmetscher künftig auch digital beigezogen werden können.
Einbindung der Berufsgruppen ermöglichten praxisnahe Lösung
„Das Paket bietet insgesamt eine Erleichterung für die Berufe in der Rechtspflege. Die Gesetzesänderung wurde mit den Berufsgruppen ausgearbeitet und ist daher auch praxisrelevant. Als Justizsprecher meiner Partei, aber auch als Notar freue ich mich, dass es gelungen ist, die Berufe der Rechtspflege für die Zukunft zu rüsten“, so der freiheitliche Justizsprecher.