Drei Gesetzesnovellen, dreimal ungenügende Arbeit der Regierung – so fasste FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak die Änderungen im Medizinproduktegesetz 2021, im Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln sowie im Rotkreuzgesetz zusammen. Die Regierung und insbesondere der grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch schaffe mit untauglichen Gesetzen immer mehr Probleme und Unsicherheiten.
Probleme entstanden durch Übernahme der EU-Richtlinie
„Wir stehen vor dem Problem, dass viele Medizinprodukte die notwendige Weiterzertifizierungen bzw. teilweise Neuzertifizierungen nicht bekommen können, weil die benannten Stellen heillos überfordert sind. Für uns Freiheitliche ist das wieder ein Paradebeispiel für zwei große Problemfelder, auf die wir schon lange hinweisen: Erstens, die überbordende und nicht Konsequenzen-bedachte EU-Politik. Denn von dort kommt diese Richtlinie, die diese Probleme überhaupt verursacht hat. Der zweite Punkt ist, dass diese Richtlinie schon vor mehreren Jahren beschlossen worden ist und die schwarz-grüne Bundesregierung säumig war, diese in den vergangenen Jahren umzusetzen und deswegen jetzt auf den letzten Drücker Übergangsbestimmungen und Adaptierungen vornehmen muss, die eben auch wieder nicht vollständig durchdacht sind. Wir werden dieser Gesetzesnovelle daher auch unsere Zustimmung verweigern“, bekräftigte Kaniak.
Ad-hoc-Maßnahmen gehen allesamt an der Realität vorbei
Die Änderungen des Bundesgesetzes zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung würden laut Kaniak zeigen, dass die Bundesregierung eine „Ad-hoc“-Maßnahme nach der anderen treffe, die aber leider allesamt an der Realität vorbeigehen und auch die gewünschten Ziele natürlich nicht erreichen würden. Kaniak: „Wenn wir uns ansehen, was die Regierung bis dato beschlossen hat und was sie aktuell plant, dann haben wir auf der einen Ebene eine Wirkstoffbevorratung auf Ebene der pharmazeutischen Großhändler. Da stehen dann Großgebinde mit Antibiotikapulver in den Regal-Lagern des pharmazeutischen Großhandels, aber keiner hat sich überlegt, wie sie diese Wirkstoffpulver dann tatsächlich zur Anwendung bringen. Denn sie müssen sie portionieren, in kleinere Gefäße bringen und sie dann in weiterer Folge eben gebrauchsfertig machen. Diese Regierung und schon gar nicht der zuständige grüne Gesundheitsminister hat sich Gedanken darüber gemacht, wie das passieren soll. Das könnte eigentlich nur auf Ebene der öffentlichen Apotheken mit entsprechenden Labors für die magistrale Herstellung oder in Krankenanstalten stattfinden.“
Arzneimittel werden dort gelagert, wo sie Bevölkerung nicht braucht
Kaniak weiter: „Der nächste Punkt ist der Sicherungsbeitrag für den pharmazeutischen Großhandel, der ursprünglich notwendig war, da die Kostenstrukturen hier nicht mehr gepasst haben, da Transport-, Energie-, Personal- und Lagerkosten sowie auch Finanzierungskosten bei den sehr teuren Arzneimitteln sich enorm verteuert haben. Dann kam die Regierung auf die Idee, sie sollen doch zum Beispiel Antibiotika-Pulver einlagern, dafür erhalten sie einen Betrag, der alle Aufwände abdecken soll. Diese ist bürokratisch begrenzt auf ursprünglich ein Jahr und wurde dann auf zwei Jahre verlängert. Das ist und war keine strukturelle Maßnahme und keine nachhaltige Sicherung in der Versorgung, sondern wieder eine Anlassgesetzgebung, mit der das Problem verschoben, aber nicht gelöst wird. Und jetzt kommt neu eine Bevorratungspflicht für die Inverkehrbringer bzw. Hersteller dazu. Also auf oberster Ebene wird nun vorgeschrieben, dass größere Arzneimittelspezialitäten vorrätig gehalten werden müssen. Nur wissen wir spätestens seit der Corona-Zeit, dass diese übergeordneten Zentrallager der Hersteller eben nicht so verteilt sind wie notwendig und oft nicht einmal in Österreich angesiedelt sind, wodurch eine Verteilung dieser Vorräte sehr schwierig oder im Krisenfall unter Umständen gar nicht möglich ist. Eine Bevorratungsverpflichtung besteht per Gesetz ohnehin schon für den vollsortierten pharmazeutischen Großhandel, aber auch für die öffentlichen Apotheken. Das wären jene Strukturen, die flächendeckend gut verteilt sind und die auch die Logistik haben, diese Arzneispezialitäten tatsächlich an die Bevölkerung zu verteilen. Aber genau dort bevorratet die ÖVP-Grüne-Regierung natürlich nicht, sondern eine Ebene darüber, unter Umständen dann vielleicht sogar im Ausland, wo man im Krisenfall vielleicht gar keinen Zugriff darauf haben wird. Wie wir also auch hier sehen, sind die Maßnahmen der Regierung wieder einmal nicht umfangreich durchdacht. Das Problem ist richtig identifiziert, die Lösung aber wieder einmal ungeeignet.“
Lösung für Rotes Kreuz wäre eigene Apotheken-Konzession
Die Änderungen im dritten Gesetz, dem Rotkreuzgesetz, sei „typische Anlassgesetzgebung, die auf Lobbying basiert“, führte der Freiheitliche die Ablehnung aus: „Das Österreichische Rote Kreuz übernimmt wichtige soziale und auch versorgungsrelevante Aufgaben in unserem Land. Aber mit dem Reformplan der Regierung wird das ganze Arzneimittelgesetz torpediert. Dem können wir ebenso keine Zustimmung erteilen. Die Regierung schafft eine Ausnahmeregelung, die einem Gesetz widerspricht. Da hilft auch der Abänderungsantrag der Regierungsparteien nichts, der uns wieder einmal auf den letzten Drücker zugeschickt wurde. So kann Gesetzgebung nicht funktionieren. Es gibt eine klare gesetzliche Regelung in Österreich, wie Arzneimittel sicher verteilt und an den Patienten gebracht werden können. Mit dem Gesetz, das ÖVP und Grüne heute beschließen, wird eine Ausnahmebestimmung geschaffen, die im Endeffekt bedeutet, dass die Arzneimittelsicherheit für sozial Bedürftige nicht so viel wert ist wie für andere Patienten in diesem Land. Das ist eine schäbige Ausnahmelösung, die zu Lasten der Betroffenen geht und eigentlich überflüssig ist. Denn wenn es ÖVP und Grünen denn wirklich wichtig wäre, dass hier ein – zum Beispiel – Direktbezugsrecht für das österreichische Rote Kreuz etabliert werden sollte, dann müssten sie einfach nur das Österreichische Rote Kreuz als öffentliche Behörde titulieren. Öffentliche Behörden dürfen direkt Arzneimittel einkaufen und diese verteilen. Eine weitere Möglichkeit, die es bereits gebe: Das Rote Kreuz muss sich – so wie zum Beispiel das Österreichische Bundesheer – an die bestehenden Gesetze halten, eine Anstaltsapotheke schaffen und sich um eine Apothekenkonzession bemühen. Dann kann die Verteilung ebenso rechtskonform durchgeführt werden.“