„Diese Novelle geht grundsätzlich in die richtige Richtung und bringt Verbesserungen für die Konsumenten. Wir Freiheitlichen hätten jedoch einige Dinge besser gemacht“, so begründete heute FPÖ-Konsumentenschutzsprecher NAbg. Peter Wurm die freiheitliche Zustimmung zur Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle in seiner Rede im Nationalrat. Verbesserungsbedarf sah Wurm vor allem beim personellen Mindesterfordernis für Klagseinbringungen, bei der Verjährungshemmung und im Fehlen der gesetzlichen Regelung eines Folgenbeseitigungsbegehrens.
Verbesserungsvorschlag der FPÖ im Nationalrat abgelehnt
„Das Mindesterfordernis von 50 geschädigten Verbrauchern zur Einbringung einer Klage ist aus freiheitlicher Sicht zu hoch angesetzt. Genauso sollte die vorgesehene Verjährungshemmung für alle Verbandsklagen gelten und Folgenbeseitigungsbegehren gesetzlich geregelt werden“, führte der freiheitliche Konsumentenschutzsprecher weiter aus und brachte einen entsprechenden Entschließungsantrag ein, der eine Evaluierung der Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle bis zum 31. Dezember 2026 zum Ziel hatte, jedoch von den beiden Regierungsparteien und den Neos abgelehnt wurde.